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Verwaltungsgericht Halle

Wichtige Hinweise aus Anlass der Corona Pandemie

Am 11.03.2020 wurde die weltweite Ausbreitung des Coronavirus von der WHO zu einer Pandemie erklärt.

  • Das Justizzentrum Halle bleibt weiterhin geöffnet.
  • Terminierte Verhandlungen und Anhörungen finden statt.
  • Der Zugang zu öffentlichen Verhandlungen bleibt aus rechtlichen Gründen erhalten.
  • Zuschauer sollten sich aber bitte überlegen, ob sie sich in der aktuellen Situation in vermeidbaren, engen Kontakt zu Menschen in einem Gerichtssaal begeben möchten.
  • Alle Gerichte und Behörden des Justizzentrums beteiligen sich an den massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des öffentlichen Lebens, um die weitere Ausbreitung des Virus zu unterbinden.
  • Zum Schutz der Gesundheit bitten wir daher alle Besucher, in den kommenden Wochen von nicht zwingend erforderlichen Besuchen unseres Hauses abzusehen.
  • Dies gilt insbesondere, für Besucher mit Erkältungssymptomen (z.B. Husten, Fieber oder Atemnot), die Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder in einer Risikoregion waren (siehe Homepage des Robert-Koch-Instituts).
  • Wir bitten um Verständnis, dass die Sprechtage aufgrund der aktuellen Situation nicht wie gewohnt stattfinden können, sondern grundsätzlich auf eilige Fälle und unaufschiebbare Angelegenheiten beschränkt werden.
  • Anliegen sollen möglichst schriftlich eingereicht werden.
  • Termine zur persönlichen Vorsprache in eiligen Angelegenheiten sollen vorher telefonisch vereinbart werden.
  • Telefonhotline und Vordrucke für Rechtssuchende

Wir bitten um Verständnis, wenn anderenfalls die Anliegen außerhalb von unaufschiebbaren Eilfällen derzeit nicht oder ggf. nur verzögert bearbeitet werden können.

Allgemeines

Das Verwaltungsgericht Halle ist neben dem Gericht in Magdeburg ein Verwaltungsgericht erster Instanz.

Hausanschrift:

Thüringer Straße 16, 06112 Halle

Postanschrift:

Postfach 100258, 06141 Halle

Telefon: 0345 2200

Telefax: 0345 2202332

E-Mail: vg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Geschäftszeiten der Serviceeinheit:

Mo, Mi, Do                   8:30 - 15:30 Uhr
Di                                8:30 - 16:00 Uhr

freitags und an Arbeitstagen vor Feiertagen 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

Sprechzeiten der Rechtsantragstelle:

Mo, Di, Mi, Do, Fr                9:00 - 12:00 Uhr
Di                              15:00 - 16:00 Uhr

sowie nach tel. Vereinbarung 0345 2202334

Der Präsident und sein Vertreter

  • Präsident: PräsVG Andreas Pfersich  

           Pressemitteilung vom 03.11.2022

  • Vizepräsident/Vizepräsidentin: N.N.

Pressestelle

  • Stellvertretende Pressesprecherin: Ri´inVG Harms; Tel: 0345 2202314

 

Aufgrund der derzeitigen Besetzung des Gerichts, bitten wir um Verständnis, dass Presseanfragen möglicherweise verzögert bearbeitet werden. Bitte richten Sie Ihre Anfragen bis auf weiteres unbedingt per E-Mail an die Pressestelle.

Elektronischer Rechtsverkehr beim Verwaltungsgericht Halle seit dem 01.10.2009:

Per e-mail können in Rechtssachen Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden. Das Verwaltungsgericht Halle ist jedoch seit dem 01.10.2009 auch "auf elektronischem Wege" zu erreichen. Nähere Hinweise finden Sie unter der Rubrik "Themen / Elektronischer Rechtsverkehr".

Besonders eilbedürftige Verfahren:

Wenn ein Eilantrag gestellt werden soll, über den noch vor Ablauf des Tages entschieden werden muss, wird aus organisatorischen Gründen gebeten, dies bis 13.00 Uhr beim Gericht anzukündigen.

Wenn ein Eilantrag an einem Wochenende oder einem Feiertag gestellt werden soll, über den noch vor dem nächsten Werktag entschieden werden muss, wird aus organisatorischen Gründen gebeten, dies am vorherigen Werktag bis 13.00 Uhr beim Gericht anzukündigen.  

Soweit für o. g. besonders eilbedürftige Verfahren das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) genutzt werden soll, wird darauf hingewiesen, dass eine fristgerechte Bearbeitung nur innerhalb der angegebenen Geschäftszeiten sichergestellt werden kann. Außerhalb dieser Zeiten, insbesondere am Werktag vor dem Wochenende und vor Feiertagen, wird auf eine telefonische Ankündigung verwiesen. Eine Bearbeitung elektronisch eingereichter Anträge ist dann nicht möglich.